Freitag, 6. August 2010

Zeitgemäße Ausgestaltung von Kleingartenordnungen - kein Scherz

aus gegebenem Anlass machen wir bei Aufbruch Bayern folgenden Vorschlag:
Im letzten Jahr hatten wir nach Gartenübernahme keine Ernte. Wir entschlossen uns, im Frühjahr zuhause angezogene Pflänzchen in ein Standardgewächshaus (6 m²) einzubringen. Noch beim Aufbau erfuhren wir, dass Gewächshäuser in unserer Reichenhaller Gartenanlage laut Gartenordnung verboten sind (Formulierung ist dem Pachtvertrag zwischen Kleingärtnerverein und Stadt entnommen, ist also nicht einfach durch eine Mitgliederversammlung zu ändern). Das betriff nicht nur einige hier in Reichenhall, solche einschränkenden Gartenordnungen finden Sie hundertfach im Internet.

Jede gartentechnische Kreativität als Reaktion auf aktuelle Herausforderungen (Schnecken, heftige Wetterumschwünge), die als baulichen Eingriff gedeutet werden könnte (z.B. Hochbeete), findet also schnell ein Ende.

Auch solartechnische Einrichtungen sind nicht erlaubt, da ein fester Stromanschluss sowieso nicht vorhanden ist, geht so ein weites Feld für Experimentieren und Erfinden, auch für Kontakte von Kindern zu Technik verloren. Dass ich heute IT-Experte bin, hat weniger mit Physikunterricht als mit meiner Märklin-Eisenbahn zu tun.

Im Prinzip ist hier ein Sachstand von vor 50 Jahren festgeschrieben und bedarf dringend einer Anpassung und wohl zentralen Intervention. Da im Einzelverfahren in absehbarer Zeit nichts erreicht werden kann, bedarf es hier zentraler gesetzlicher Vorgaben z.B. http://www.kleingartenweb.de/60/de/be/be-vvklg.html


Zusatzinformationen
- Nutzen von Technikeinsatz (Gewächshaustechnik, Solartechnik, usw.) im Kleingarten als Berührpunkt mit neuer Technik, wodurch
1) aus der Praxis Innovationen herausgefordert werden könnten.
2) für Kinder und Novizen sich aussichtsreichte Berührpunkte ergeben könnten

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