Die Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung InnovR sieht vor, dass alle derzeitigen und ehemaligen „MitarbeiterInnen“ ... des Freistaates Verbesserungsvorschläge an die Innovationszentrale bei der Staatskanzlei eingereichen können. ...
Allen nichtstaatlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, das Vorschlagswesen auch in ihrem Bereich einzuführen oder bereits vorhandene Regelungen den nachstehenden anzugleichen.
1. Mein Vorschlag bei Aufbruch Bayern bezieht sich darauf, dass der o.a. Personenkreis der Vorschlagsberechtigten auf alle „BürgerInnen“ ausgeweitet und auch die Honorierungsregelung angepasst wird.
2. Auf allen Homepages der Regierung, der Landratsämter, .... soll die Rubrik Kontakt um den Punkt Vorschlagswesen erweitert werden. Z.B. http://www.landkreis-schwaebisch-hall.de/2266_DEU_WWW.php - Vorschläge sollen automatisch an die zuständige Bearbeitungsstelle versandt werden.
3. Mittelfristig soll erstrebt werden, dass dieses Vorschlagswesen öffentlich im Internet dargestellt wird (Bearbeitungsstand), sofern individuelle datenschutzrechtliche oder hoheitliche Belange nicht dagegenstehen.
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Für Bürgerengagement sieht die Gratifikation so aus:
(aus dem o.a. Text zitiert:)
"Lohnt es sich, einen Vorschlag einzureichen?
Natürlich, weil jeder von Verbesserungen in der Verwaltung profitiert!
Für gute, umsetzbare Vorschläge wollen wir uns aber bei den Einreicherinnen und Einreichern auf besondere Weise bedanken."
Bei der Ausformulierung der von mir im Internet gefundenen Mitteilung zum Vorschlagswesen der Bediensteten ist das etwas präzisiert, wohl nicht zu Ungunsten der Betroffenen:
5.4.1 Geldprämie
Die Höhe der Geldprämie beträgt für Verbesserungsvorschläge
zwischen 50 Ð und
10 000 Ð.
Geldprämien können, insbesondere wenn sich
Umsetzung und tatsächliche Einsparung erst in
einem folgenden Haushaltsjahr auswirken, in
Teilbeträgen oder erst später ausgezahlt werden.
Beinhalten Vorschläge technische Entwicklungen,
die einer Konformitätsbescheinigung
bedürfen oder vor deren Umsetzung besondere
Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen
müssen, ist bei deren Annahme zunächst
eine geringe Grundprämie zu gewähren und bei
Erteilung der Konformitätserklärung, bzw. nach
dem erfolgreichen Durchlaufen aller Genehmigungsverfahren
die Differenz auf die für den
dann grundsätzlich umsetzbaren Vorschlag fällige
Gesamtprämie nachzuzahlen.
5.4.1.1 Die Höhe der Geldprämie für Verbesserungsvorschläge
ohne (eindeutig) errechenbare
Ersparnis ergibt sich aus der Multiplikation
von drei gesondert zu bewertenden Punktewerten
mit dem Prämienfaktor:
Die Bewertung für den Nutzen der Verbesserung
(a) wird mit dem Faktor für die vorgelegte
Leistung (b) und dem Anwendungsfaktor (c)
multipliziert. Dieser Zwischenwert wird mit
dem Prämienfaktor (d) multipliziert und auf
einen durch fünfzig teilbaren Euro-Betrag aufgerundet.
Kurzformel:
Geldprämie = a _ b _ c _ d _ 10 000 Ð
− Der Punktewert für den Nutzen der Verbesserung
(a) bestimmt sich nach dem erzielbaren
Vorteil und nach der Durchführungsreife
des Vorschlags:
gering bis mittel 1 bis 3
groß 4 bis 7
hervorragend 8 bis 10
− Der Leistungsfaktor (b) ist Ausdruck für
den Schwierigkeitsgrad des Problems und
den entwickelten Lösungsweg, die Nähe zum
eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich
und das Ausmaß der schöpferischen
Leistung:
geringe bis mittlere Leistung 1 bis 3
gute Leistung 4 bis 7
hervorragende Leistung 8 bis 10
− Der Anwendungsfaktor (c) stellt auf die
Zahl der Behörden und der dortigen Anwendungen
ab, auf die sich die Verbesserung auswirkt:
bei einer Behörde
(einfach oder mehrfach) 1 bis 2
bei mehreren Behörden 2 bis 3
bei vielen Behörden 4 bis 5
− Der Prämienfaktor (d) beträgt 20 Ð.
− Die Prämienhöchstgrenze beträgt 10 000 Ð.
5.4.1.2 Die Höhe der Geldprämie für Verbesserungsvorschläge
mit (eindeutig) errechenbarer
Ersparnis ergibt sich aus der Multiplikation
der durchschnittlichen, nachweisbaren Ausgabeminderungen,
Einnahmesteigerungen oder
der Vermeidung andernfalls erforderlicher Ausgabesteigerungen
(a) mit dem Leistungsfaktor
(b) bis zur Höchstgrenze von 10 000 Ð.
Kurzformel:
Geldprämie = a _ b _ 10 000 Ð
− Die Nettoeinsparung (a) errechnet sich aus
dem Durchschnitt von drei aufeinanderfolgenden
Haushaltsjahren. Sollte sich die Nettoeinsparung
im 1. und/oder 2. Haushaltsjahr
wegen der zur Umsetzung erforderlichen
Änderungen nicht oder nur in äußerst geringem
Umfang verwirklichen lassen, so sind
ausschließlich das 2. und/oder 3. Haushaltsjahr
maßgebend. Können auch danach die
Nettoeinsparungen nicht oder nicht angemessen
berechnet werden, sind die zu erwartenden
Einsparungen bezogen auf einen
Dreijahresdurchschnitt zugrunde zu legen.
− Für den Leistungsfaktor (b) sollen neben
den Beurteilungskriterien für Verbesserungsvorschläge
ohne (eindeutig) errechenbare
Ersparnis auch der Zeit- und Leistungsaufwand,
die Qualität der Ausarbeitung und
der bewältigte Schwierigkeitsgrad mit
berücksichtigt werden:
geringe bis mittlere Leistung 0,1 bis 0,3
gute Leistung 0,4 bis 0,7
sehr gute und
hervorragende Leistung 0,8 bis 1,0
− Die Prämienhöchstgrenze beträgt 10 000 Ð.
5.4.1.3 Sollte ein Verbesserungsvorschlag nach diesen
Berechnungen nicht angemessen prämiert
erscheinen, können der Ministerpräsident auf
Vorschlag der Innovationszentrale oder die
zuständige Ressortministerin/der zuständige
Ressortminister auf Vorschlag des Innovationszirkels
des betreffenden Staatsministeriums
für besonders herausragende Verbesserungsvorschläge
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
eine höhere Prämie gewähren.
5.4.2 Dienstbefreiungen
Dienstbefreiungen von ein bis drei Tagen können
für jeden Verbesserungsvorschlag anstelle
oder neben anderen Prämien von der jeweiligen
Behördenleitung auf Vorschlag der Innovationszentrale
Moderne Verwaltung oder eines
Innovationszirkels entsprechend der Urlaubsverordnung
in der jeweils geltenden Fassung
gewährt werden.
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