Mit der Bildungsprämie wird die Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung gefördert durch zwei Finanzierungserleichterungen:
- 50% Rabatt auf Seminarkosten bzw. max. 500 € (Bildungsscheck)
- unschädliche Auflösung von Anlagen als vermögenswirksame Leistungen
Bedingung: zu versteuerndes Einkommen < 25.600 €
und **Erwerbstätigkeit**.
Man wollte also zunächst auch für jene ein Zuckerl bieten, die seither zum Arbeitsamt gehen und sich nach einer Förderung ihrer Weiterbildung erkundigen mit dem Ergebnis:
"Solang du nicht arbeitslos bist, bekommst du nichts."
Es gibt viele Arbeitslose, die mit relativ wenig Mittel-Einsatz, der subjektiv finanziell hoch ist, eine Qualifikation erlangen könnten, die sie beruflich aussichtsreicher bewerben oder stabilisieren könnte - die aber außerhalb des Förderspektrums der Agentur für Arbeit liegt.
Wegen der notwendigen Eigenbeteiligung ist die Gefahr für Mißbrauch sehr gering.
Vor allem bei Älteren hört man reihenweise, dass sich ihre weitere Qualifikation nach Ansicht der Agentur doch nicht mehr lohne - die aber mit 50 Jahren noch einer Berufstätigkeit im Umfang von 17 bzw. nach heutigen Diskussionen auch vielleicht 25 Jahren entgegen sehen.
Sie könnten angelegtes Geld anhand der Bildungsprämie rechtzeitig verflüssigen und in ihre Bildung investieren, statt es nachher im Vollzug des ALG2 für den Lebensunterhalt aufwenden zu müssen.
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