Sonntag, 13. März 2011

Keine Visumspflicht für Japaner!

Gemäß § 41 AufenthV benötigen Staatsangehörige von Japan auch für einen längerfristigen Aufenthalt kein Visum. Momentan sind stark steigend einige hunderttausend J. unterwegs. Obwohl viele Nachrichten darauf hinauslaufen, die Japaner als stoisch auf Ihr System vertrauend darzustellen, gibt es auch Interviews mit anderen Meinungen.


Nachdem nun wir uns wahrscheinlichkeitstheoretisch in einem Szenario befinden, das gänzlich unwahrscheinlich ist "we're in a land where probability says we shouldn't be", scheint es mir schon sinnvoll darüber nachzudenken, ob in der Folge nicht auch Wahrscheinlichkeiten für an sich gänzlich Unerwartetes ansteigen (wieder mal Taleb) . Eine Übertragung an Radioaktivität können wir anscheinend weitgehend ausschließen. Aber, hmm



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