Di FAZ suggeriert ja, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte der Anschlag von Abu Reyyan/ Arid Uka in Frankfurt mit Todesfolge der US-Soldaten verhindert werden können. "Vielleicht wäre Arid Uka aufgefallen, wenn man die Verbindungsdaten seines Bekannten, des in Afghanistan festgenommenen und inzwischen in Deutschland inhaftierten Rami M., gründlich hätte auswerten können beziehungsweise überhaupt gespeichert hätte. Und vielleicht wäre dann auch irgendwo ein Warnlämpchen errötet, als Arid U. seine Arbeit am Frankfurter Flughafen aufnahm."
Bitte was steht denn hinter solchem Erwägen, wo ist da denn ein richterlicher Entscheidungsspielraum? Es wird doch davon ausgegangen, dass alle Daten von allen zugegriffen werden können, miteinander in Verbindung gebracht werden könnten und so verdächtige Netzwerke rein durch Data-Mining aufgedeckt und "ausgehoben" werden könnten. Sehen wir mal davon ab, wie "Verdacht" zustande kommt - erinnert sei nur an die bei Einreisekontrollen zufällig aufgedeckten Fehleinschätzungen (Namensverwandschaften, kleine Kinder), erinnert sei auch auf die große Zahl der Verdächtigen allein in USA. Eine wie o.a. Konzeption von Verbrechensbekämpfung würde nach kurzer Zeit in den eigenen Daten und Verdächtigungen ersticken - unabhängig was das für Auswirkungen auf die öffentliche Moral haben könnte.
Das Kanzleramt in Wien zerpflückt das Konzept mit rechtlichem Erwägen: "Insbesondere die Zugriffsrechte der Polizei zur Verbrechensprävention erachtet das Gutachten als „ernste Gefahr für Privatsphäre, Meinungs- und Pressefreiheit der Bürger“."
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