Sonntag, 20. März 2011

Fahrverbot? nein -> vorauseilende Richtreflexe!

PNP: Auf der Bergener Brücke, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gilt, war der 650 PS starke  weiße Mercedes mit 163 km/h gemessen worden. Der Fahrer Oliver Kahn beeinspruchte den Bußgeldbescheid: Er habe Tempo 80 km/h eingehalten. Die Messung war aber mit einem geeichten Messgerät erfolgt. Da brachte ein Privatgutachter die Behauptung ins Spiel, ein „vorauseilender Lichtreflex“ habe 1,5 Meter vor der Messlinie entfernt die Photodioden ausgelöst. Der Gerichtsgutachter schloss sich dem an. „Ein Sonderfall. Es lag wahrscheinlich am Wetter, an der Art und Farbe des Autos. Dumm gelaufen. Der messtechnische Sachverständige, Prof. Dr. Jochen Buck, sprach von einem ihm noch nie vorgekommenen „Sonderfall“. Als geeichtes Messgerät diente ein „Einseitensensor“, ein Fotogerät, das manchmal durch Schatten in Verbindung mit schwarzen oder weißen Wagen keine Messungen liefert. Ein Elektronikingenieur, Entwicklungsleiter bei dem Messgerätehersteller in Tettnang, verneinte Falschmessungen durch reflektierte Sonneneinstrahlung. Das Messsystem mit mehreren Sensoren könne ein Fahrzeug „sehen“ bei der Durchfahrt. Durch „vorauseilende Effekte“ wie Sonnenstrahlen könne das System zwar gestartet werden. Das hinterher kommende Fahrzeug werde aber erkannt und gemessen.

Der Traunsteiner Amtsrichter Rainer Vietze meinte, im Zweifel sei Kahn vom Vorwurf freizusprechen, nach drei vorangegangenen Verkehrsdelikten wieder zum „Verkehrssünder“ geworden zu sein. aus Passauer N

Die Staatsanwaltschaft prüft ein Rechtsmittel. Man fragt sich, was kostet so ein Gutachten, unter welchen Umständen sind solche Lichtreflexe 100%ig auszuschließen, wann kann man solche Lichtreflexe eigentlich nicht zu seinen Gunsten beanspruchen? (Näheres zur Spezifikation des Lichtreflex konnte ich nicht ergoogeln).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen