Neulich habe ich schon erwähnt, dass zur Kontrolle der Kosten im Gesundheitssystem wohl auch gehört, dass Patienten über die Höhe der Abrechnungen informiert werden. Für manchen Rentner wie meine Mutter wäre das schon ganz aufschlussreich und sie würde ihre Arztbesuche wohl anders gestalten. Einen anderen Aspekte entnehme ich dieser Notiz: Krankenhäuser müssen keine Patientendaten an Krankenkassen herausgeben, damit die Schadenersatzansprüche wegen möglicher Behandlungsfehler prüfen können. Richter Hambüchen legte die Ansicht des BSG dar: Im Gegensatz zu einer möglichen Schadenersatzklage durch Patienten gehe es hier nicht um einen zivilrechtlichen Vertrag, sondern um ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen Klinik und Kasse. Schadenersatz komme daher wohl nicht in Betracht.
Bundessozialgericht, Az.: B 3 KR 16/09 R -
Wieder ein guter Beitrag, die Sozialkosten in den Griff zu kriegen.
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