Dienstag, 14. September 2010

Behördliche Auskünfte ohne Unterschrift

Was macht es für einen Sinn, wenn Sie irgendwohin ein Schreiben schicken und unterschreiben mit "Bürger in Gemeinde XY" -

Umgekehrt ist es immer "normaler", reihenweise sehe ich Schreiben vom Arbeitsamt - Unterschrieben Arbetsagentur....

Hier eine Korrespondenz mit der Staatskanzlei - Grund für das Fehlen der Unterschrift: Es handelt sich hierbei um einen technisch in dieser Weise eingerichteten Vorgang (s.u.) - Wollen wir uns diesen Mangel an Takt gefallen lassen? Ich sehe dahinter jedenfalls auch Risiken.
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Sehr geehrter Herr Schön,

mit Datum vom 20. August 2010 haben Sie eine ausführliche Antwort
bezüglich Ihres Anliegens von Seiten des Kultusministeriums erhalten. Bitte
berücksichtigen Sie hierbei, dass Anfragen an die Servicestelle stets in
der Ihnen vorliegenden Form beantwortet werden. Es handelt sich hierbei um
einen technisch in dieser Weise eingerichteten Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung

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BAYERN|DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Telefon: 089 122220
eMail: direkt@bayern.de
http://www.bayern.de



Am 24.08.2010 08:14 schrieb Martin Schön <ms@bimsev.de>:

Sehr geehrte Servicestelle,

ich habe Sie auf ein Problem aufmerksam gemacht, dass nicht nur unseren
Landkreis, sondern unser ganz Bayern und ganz Deutschland betrifft. Sie
haben uns dankenswerter Weise sehr schnell eine Entscheidunge mitgeteilt.
Leider scheint es bei Ihnen nicht üblich zu sein, im E-Mail-Verkehr
solchen
Entscheidungen einen Namen mitzugeben. Das sollten Sie zur
Verfahrensvereinfachung schon generell tun. Oder sollte man in wichtigen
Dingen nur per Brief mit Ihnen verkehren?

Also bitte ich Sie mir freundlicherweise mitzuteilen, wer für die
Entscheidung in dieser Sache Verantwortung trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schön
Geschäftsführer BIMS e.V.
Bildung Innovation Migration Soziale Exzellenz
Fallbacherstr. 2a / (D) 83435 Bad Reichenhall
Ruf: 08651-979339-0 (Sipgate) - Fax: -9 - mob: 01781748952

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben darauf hingewiesen, dass erwerbstätiger Ausländer sich auch das
Bundesamt für Migration sich nicht zuständig sieht. Die
Integrationskurskonzeption greift für die nicht.
Wir haben

Martin Schön
Geschäftsführer BIMS e.V.
Bildung Innovation Migration Soziale Exzellenz
Fallbacherstr. 2a / (D) 83435 Bad Reichenhall
Ruf: 08651-979339-0 (Sipgate) - Fax: -9 - mob: 01781748952

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Am 20. August 2010 14:14 schrieb <servicestelle@bayern.de>:

> Sehr geehrter Herr Schön,
>
> vielen Dank für Ihr Schreiben, zu dem wir Ihnen von Seiten des
> Kultusministeriums folgende Auskunft geben können:
>
> Für die Finanzierung von Integrationskursen ist in der Tat der Bund
(BAMF)
> in Kooperation mit den oft kommunalen Trägern der breuflichen
Weiterbildung
> zuständig. Dementsprechend verfügt der Freistaat Bayern auch nicht über
> Finanzmittel, um in die Förderung dieser auch aus hiesigeer Sicht
> sinnvollen Teilzeitangebote einzusteigen. Wir können an dieser Stelle
daher
> leider nur Erfolg bei der Anfrage beim Landkreis BGL wünschen.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihre Servicestelle
> der Bayerischen Staatsregierung
>
> ---------------------------------------------
> BAYERN|DIREKT
> Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
> Telefon: 089 122220
> eMail: direkt@bayern.de
> http://www.bayern.de

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