Während bei uns in der Kathedrale westlicher Kultur unter der allgemeinen terroristischen Bedrohung Politiker mit ihrem Blödsinn kokettieren und einvernehmlich die Vorratsdatenspeicherung als einzige Chance im Kampf gegen den Terrorismus und modernes Verbrechertum darstellen, erließ das oberste bulgarische Verwaltungsgericht bereits am 11. Dezember 2008 ein Urteil demzufolge die in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte EU-Richtlinie (2006/24/EC) Nr. 40 zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangten. Auch schon vor einem Jahr hat das rumänische Verfassungsgericht in Bukarest die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. (Heise). Zigeuner!
Unser Verfassungsgericht hat sich da ja im Lichte der bisher sich entwickelnden Ermittlungspraxis ("Deutschland gilt als Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen; fünfzehnmal soviel als in den USA". Monitor, ARD, 7.8.2003) ja sehr auf Eis begeben: Konkret hat das Gericht weniger Bedenken und fordert optimisitsch insbesondere "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte angeht. Konkret nannte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier etwa eine "anspruchsvolle Verschlüsselung" und "getrennte Speicherung" der Verkehrsdaten. Es müsse zudem eine "transparente Kontrolle" darüber geben, was mit den Daten geschehe, dabei müsse auch der Bundesdatenschutzbeauftragte einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. (Spiegel) -
Wenn die Vorratsdatenspeicherung gefordert wird, weil sich die Verbrecher modernster Technik (Handy, Vopip, Internet) bedienten, hätte man dann eigentlich mit Verweis darauf, dass das Postwesen auch zum Transport krimineller Informationen und Güter verwendet wurde, nicht schon das Briefgeheimnis aushebeln müssen?
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