Freitag, 26. November 2010

Statt Mindestlohn einen Prekariatszuschlag und Einhaltung der Bestimmungen



Gerade wird das Problem Zeitarbeit in die Diskussion „Mindestlöhne“ hineingezogen, um es mit Animositäten gegen zu viele Regeln und Vorschriften zu befrachten. Ich frage mich allerdings wozu wir Regelungen brauchen, wenn der Verleiher nach § 9 Nr. 2 AÜG grundsätzlich verpflichtet ist, dem Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, wie sie im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten und zwar einschließlich Sondervergütungen, Jahreszahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) sowie Zuschläge für Schicht- und Mehrarbeit (Wikipedia, „Arbeitnehmerüberlassung“). Gäbe es jemand, der die Einhaltung überprüfte, wäre der Spuk schnell zu Ende. Offensichtlich ist  nicht wirklich mit solchen Prüfungen und Sanktionen zu rechnen. So gibt es guten Grund das Vorhaben der Grünen zu unterstützen, die am 27.1.10 im Bundestag dazu einen Beschluss beantragten: „Dazu soll den Zeitarbeitskräften eine gesetzlich verankerte Prämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns von vergleichbaren Beschäftigten gezahlt werden.“ Es scheint mir also angebracht, auch wie in Frankreich gasn und gäbe auch bei uns einen Prekariatszuschlag ("indemnité destinée à compenser la précarité") für alle befristeten Arbeitsverhältnisse einzuführen. Arbeitgeber behaupten zwar, dass die Leihfirma ja einen Schutz vor prekären Verhältnissen böte, dass dem nicht so ist, kann man in einem kurzen Aufenthalt in den Vorräumen unserer Arbeitsagenturen erfahren. Auch der steile Rückgang von  794.363 auf 673.768 Beschäftigten im Zeitraum  30.6. bis 31.12.2008 in dieser Branche zeigt, dass bei diesen Arbeitsverhältnissen faktisch nicht von normaler Absicherung ausgegangen werden kann.

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