Samstag, 29. Oktober 2011

über Freiheit und Gleichheit im Wahlrecht

Frei und Geheim?

Nach dem württembergischen Wahlrecht können die Bürger beim Wählen in eine freie Zeile einen Wunschkandidaten aufschreiben. Nach einer heftigen Werbekampagne in sozialen Netzwerken haben 32 Prozent der Wähler in Nürtingen „Claudia Grau, Bürgermeisterin“ auf den Wahlzettel geschrieben. Ihr Chef, der OB Heirich wurde mit 49,6 Prozent gewählt. Er vermutete darauf die Umtriebe von Leuten „aus der links-alternativen Ecke. Die Internetaktion erschien ihm undemokratisch und höchst befremdlich. Es geht wohl nicht nur mir so, dass man bei einer so großen Opposition mehr vermutet als Kommunismus. Sucht man Genaueres, erfährt man, dass ganzseitige Anzeigen verschiedener Interessengruppen geschaltet wurden mit dem Text: „Stimmen Sie nicht für Grau!“. Solche Apelle sind ja bekannt für gegenteilige Wirkungen. Das Internet erscheint mir unter diesen Umständen eher als eine Begleiterscheinung, denn als Ursache. Es werden kaum 32 Prozent einer Wählerschaft mit Internetangeboten erreicht. Und es braucht schon Wut oder Verzweiflung, dass es einen solchen Schub gibt. Es gab fast alle Jahre in Baden-Württemberg solche „Umstürze“ – auch ohne Internet.
Frau Grau hatte sich im ersten Wahlgang beworben und gerade sechs Prozent erhalten. Sie hatte mit einer Mehrheit gerechnet und zog sich nun zurück, weil sie Schwierigkeiten im weiteren Umgang mit ihrem Chef, dem OB auf sich zukommen sah. Damit ist etwas problematisiert, was auch in Reichenhall zum Tragen kommt. Viele Wähler wünschen sich als OB eine Person, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Eine so vernetzte Person stellt sich dem Risiko eher nicht. Die Freien Wähler haben einen Kandidaten importiert. Für die Piraten müssen sogar 180 Personen den Mut haben, im Rathaus sich durch Unterschrift zur Opposition zu bekennen, die Sparkassenangestellte tut’s wohl nicht. Piraten werden sich dabei auf die Unabhängigkeit ganz junger Wähler und alternativer Kreise konzentrieren müssen. Frei und geheim gilt jedenfalls nicht für alle Kandidaten.
(Leserbrief Reichenhaller Tagblatt 29.10.11)

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Innenansichten zum Staatstrojaner

Da beauftragt der Herr Staatsminister Herrmann die Firma DIGITASK mit zunächst mal 13 Millionen € mit der Herstellung von 0zapftis. Dabei ist bemerkenswert, dass DIGITASK zu 100% DELOITTE gehört. Die haben einen Beirat aus Externen, die sich durch besondere Leistungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ausgezeichnet haben.

Hier wiederum hält der ehemalige Chef des Herrn Herrmann als Vorsitzender die Hand auf: Unser Ministerpräsident a.D. Stoiber. Die weiteren illustren Herrschaften lesen Sie bitte selbst nach. Da ist zum einen Merkels Kaffeekränzchen, der unvergessliche Herr Schily, der sich ja an vielen Stellen mit der Sicherheitstechnik verbandelt hat, die er gesetzlich vorgeschrieben hat - zum Teil ja via EU.

Jedenfalls kann man nicht genug staunen, was die Netzwelt hier die letzten 48 h Zug um Zug an Verlogenheit bei unseren Politikern aufgedeckt hat. Und wie einfach unsere große BRD politisch gestrickt ist.

Montag, 10. Oktober 2011

Ozapftis! - Wer ermittelt eigentlich gegen die Ermittler?


Das vom CCC analysierte Spähprogramm wurde wohl vom bayerischen LKA eingesetzt. Rechtswidrig, wie ein Gericht in diesem Januar feststellte. Da fragt man sich, wie es sein kann, dass bei einem Verstoß gegen die Verfassung niemand Klage erhebt. Wo diese Einrichtungen fast immerzu damit beschäftigt sind, wenn auch nur ein Verdacht bzw. eine Gefährdung besteht, die Verfassung später mal zu attackieren - z.B. bei den Linken und Turbanträgern fast kategorisch.
Wie eigentlich das Strafmaß für LKA-Beamte, die rechtswidrig handeln? Wer ist mitverantwortlich? Er wurde ja sehenden Auges eine Software beschafft, die mehr kann, als sie eigentlich darf.
Also wann gibt es ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen?

Samstag, 8. Oktober 2011

Informationsfreiheit in Deutschland, Bayern und vielleicht in Bad Reichenhall?


Soeben wurde auf einer Konferenz in Ottowa veröffentlicht, dass in einem Vergleich zur Informationsfreiheit in 89 Ländern Deutschland Fünfletzter und Österreich Letzter wurden. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in der Informationsfreiheit eine unbedingte Voraussetzung für gelebte Demokratie. Er hat die Veröffentlichung der Studie zum Anlass genommen, der hiesigen Politik ins Gewissen zu reden. Deutschland müsse endlich zu den Staaten aufschließen, "die dem freien Informationszugang hohe Priorität einräumen", betonte Schaar. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz enthalte eine Vielzahl Ausnahmeregelungen, nach denen staatliche Stellen die Herausgabe von Informationen verweigern können. Diese Bestimmungen müssten überprüft und eingeschränkt werden. 

Zu Bayern: Es gehört zu den letzten Bundesländern, in denen es noch kein gesetzlich verankertes Akteneinsichtsrecht für Bürger gibt. Die Bayerische Staatsregierung weigerte sich bisher hartnäckig, einem Informationsfreiheitsgesetz zuzustimmen. Zunächst befürchtete man ein Heer von Querulanten und Nörglern, die jede Arbeit behinderten. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern und einigen bayerischen Gemeinden zeigt: die Bürger sind maßvoll.

Nun muss sich in jeder einzelnen Gemeinde eine Mehrheit von Vertretern selbstbewusster Bürger bilden und für sich durch eine Informationsfreiheitssatzung Transparenz im Rathaus herstellen. Das wurde gerade in Laufen als erster Gemeinde im Landkreis gegen den Willen des Bürgermeisters und der CSU-Fraktion geschafft, herzlichen Glückwunsch!

Was spricht eigentlich für eine Einführung auch in Bad Reichenhall? Erfahrungen zeigen, dass Gemeinden ihre Haushalte besser  in den Griff nehmen und insgesamt mehr und breiter innovative Ideen der Bürger aufgenommen werden und mehr Rationalität und Verantwortlichkeit in Entscheidungen einkehrt. Viele Entscheidungen, die der Profilierungssucht und dem Gewinnstreben von Einzelinteressen zu verdanken sind, kommen nun weniger zum Tragen. Eine besondere Problematik ist in den Satzungen die Position der kommunalen Unternehmen. Wünschbar wäre, dass auch sie ins Glashaus einbezogen würden.

Die Befragung der Kandidaten zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl im Hinblick auf eine Informationsfreiheitssatzung zeigte nicht nur diese Bereitschaft, sondern charakterisierte auch den zu erwartenden Führungsstil: Ist der Kandidat in Bezug zur jüngeren Geschichte der Stadt lernfähig, ist er transparent und kooperativ für die Bürger da, oder sieht er eine bessere Zukunft im zügigen Durchsetzen seiner nur besten Absichten im Verein mit den bekannten Experten für das Wohl unserer Stadt? Vielleicht kommt ja nach dem heißen Saharawind in diesem Sommer auch noch ein Lüftchen vom arabischen Frühling über die Stadt? Oder ist es gar die Berliner Luft?

Dienstag, 4. Oktober 2011

Das wahre Leben im Netz

Wir wurden ja jetzt eine Woche damit bedrängt uns zu prüfen, wie weit wir zu viel im Internet hängen und ob wir professionelle Hilfe bräuchten, um davon los zu kommen.

Da scheint mir das FAZ-Feuilleton schon bemerkenswert, wenn da Niggemeier eine Diskussion anregt, über die Implikationen nachzudenken, die sogenannte wahre und echte Kontakte im Konkreten dem virtuell vermittelten Sozialen gegenüberstellt. Sicherlich wird da ein wenig mit der Mehrdeutigkeit des Virtuellen gespielt, das sich auf das Künstliche des Gegenübers aber auch schlicht auf das elektronische Medium beziehen kann. Niggemeier verweist, dass im Virtuellen Konfundiertes, durchaus in das Konkrete eintreten kann: als soziale Bedeutung die man im Freundeskreis, im Kollegenkreis usw. erlangt. Es dient dabei durchaus zur Rollenbestimmung im Konkreten - womit es anfängt, diffus zu werden. Die Bereiche lassen sich nicht wirklich so voneinander trennen, wie es die Unterstellung des Internets als Fluchtort vor den Anforderungen des Konkreten immer wieder und vielfältig suggeriert. Selbstverständlich ist eine Berührung etwas anderes, als Worte - aber in allen Situationen auch unterstützender, trostreicher? Am Rande: Wie konkret ist z.B. Religion?

Konkurrenzkampf auf Pay-TV-Markt

Karen Murphy nutzte als Wirtin keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro (5200 britische Pfund) pro Jahr. (RP-Online) - Verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit? Das klärt am kommenden Dienstag der EuGH. Mit sicherlich ganz erheblichen Folgen für das Einkommen unserer Fußballspieler. Das ist spannend.

Gewissensentscheidung ist doch Scheiße

erfahren wir von dem wichtigen Regierungskoordinator Pofalla - wenn er darüber urteilt, dass Parteigenossen in einer Milliardenentscheidung vom Mainstream abwichen. Vor dieser Entscheidung war übrigens die Redezeit für gegenläufige Meinungen auf wenige Minuten beschränkt - was zu einem Tadel des BT-Präsidenten durch die CDU/CSU führte - Alles ein weiteres Zeichen für das beschränkte Demokratieverständnis in den vorherrschenden Parteien, aber irgendwie erinnert das Verhalten doch an jene von Staatsparteien beherrschte Systeme, die von genau diesen Leuten in unseren Traditionsparteien so massiv als "kommunistisch" und "links"  abgelehnt werden.